Meistens wird das Bauherrenmodell von Bauherrengemeinschaften genutzt, wo sie als Anleger beteiligt sind.
Oft werden Altbauten saniert oder Neubauten geschaffen und zur Vermietung angeboten. Meist werden die Baukosten durch 25-30 % Eigenmittel und bis 20 % Fördermittel sowie der Rest durch Kreditfinanzierung aufgebracht.
Als Bauherr einer zur Vermietung vorgesehenen Immobilie kann der Anleger Fremdkapitalzinsen und Kapitalbeschaffungskosten (Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühren) und sonstige Werbungskosten geltend machen, die die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte verringern.